Rechtsprechung
BGH, 09.11.2021 - 2 StR 135/21 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 40 StGB
Geldstrafe (Tagessatzhöhe für die verhängte Geldstrafen: Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe) - HRR Strafrecht
§ 74 StGB
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Charakter einer Nebenstrafe: bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung, Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 74 StGB
Strafzumessung: Berücksichtigung der Einziehung eines dem Täter zustehenden Gegenstandes in der Gesamtbetrachtung - IWW
- Wolters Kluwer
Korrektur des Schuldspruchs durch die Teileinstellungen und die Zählfehler in Anklage und Urteil
- Wolters Kluwer
Einziehung des für eine Fahrt zu der gescheiterten Übergabe von Betäubungsmitteln genutzten Fahrzeugs bzgl. der Ausübung des Ermessens unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einziehung des für eine Fahrt zu der gescheiterten Übergabe von Betäubungsmitteln genutzten Fahrzeugs bzgl. der Ausübung des Ermessens unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- rechtsportal.de
Einziehung des für eine Fahrt zu der gescheiterten Übergabe von Betäubungsmitteln genutzten Fahrzeugs bzgl. der Ausübung des Ermessens unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- rechtsportal.de
StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1
Korrektur des Schuldspruchs durch die Teileinstellungen und die Zählfehler in Anklage und Urteil - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 14.12.2020 - 12 KLs 300 Js 5187/17
- BGH, 09.11.2021 - 2 StR 135/21
Papierfundstellen
- StV 2022, 388 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: …
Auszug aus BGH, 09.11.2021 - 2 StR 135/21
Im Übrigen hat eine Maßnahme nach § 74 StGB den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, StV 2022, 24, 25 mwN).Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, StV 2022, 24, 26).
- BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23
Revision hinsichtlich des Maßregelausspruchs und des Strafausspruchs bei der …
Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88 mwN; vgl. aber BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - 2 StR 135/21). - BGH, 02.02.2022 - 2 StR 457/21
Festsetzung der Tagessatzhöhe i.R.d. Verhängung einer Einzelgeldstrafe